Bubble Soccer Indoor spielen
Dank unserem Partner kannst Du Bubble Soccer im SOC Sportpark Kaiserslautern spielen. Vereinbare einen Termin über unser Formular für die Terminvereinbarung. Wir buchen Dir den entsprechenden Court. Du musst nur noch zum vereinbarten Termin an den entsprechenden Spielort kommen. Einer unserer Mitarbeiter wartet dort auf Dich und wird Dich während der gesamten Spielzeit betreuen.
Bubble Soccer Outdoor spielen
Du hast einen eigenen Platz oder eine eigene Halle in der Du spielen möchtest?
Kein Problem, wir bringen die Bubble Bälle zu Dir (bis zu einer Entfernung von 75km ab Ramstein-Miesenbach, weiter entfernte Spielorte nur nach Absprache)!
Schreib uns über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann bei Dir melden und alles weitere klären.
Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingen:
(Die kompletten AGB’s kannst Du hier einsehen)
Benutzungsordnung
– Die Erwachsenen Bubble-Bälle haben einen Durchmesser von 1,50 m und sind für ein Gewicht von 60 bis 100 Kilo zugelassen. Die Mindestgröße zum spielen beträgt 1,60m. Die Kinderbälle haben einen Durchmesser von 1,20 m und sind für Kinder bis zu 12 Jahren geeignet.
– Die Bubble-Bälle sind fürsorglich zu behandeln und von spitzen Gegenständen fernzuhalten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bubble-Bälle nur auf geeigneten Untergründen benutzt werden. Insbesondere das Spielen auf Wiesenflächen mit Stöcken und Steinen ist verboten.Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter für daraus resultierende Schäden.
– Betrunke oder unter dem Einfluss von Drogen stehende Personen sind von der Benutzung ausgeschlossen.
– Personen welche unter Herzproblemen leiden, Schwangere oder Personen mit Schmerzen im Rücken- oder Nackenbereich, sollten Bubble-Soccer nicht spielen.
– Die Nutzung der Bubble-Bälle erfolgt auf eigene Gefahr.
– Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Platzvermieters sind zu beachten und zu befolgen.
Zuwiderhandlungen
Sollte die Benutzungsordnung verletzt werden, kann der Vermieter oder dessen Mitarbeiter die weitere Nutzung der Bubble-Bälle untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietzinses besteht in diesem Fall nicht.
Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietzinses wenn Spielern die Nutzung des Platzes durch den Platzbetreiber untersagt werden.
Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Mitarbeiter haften nicht Verletzungen, die aus der Nutzung der Bubble-Bälle entstehen.